Angebotsgestaltung
Wer kann Veranstalter:in sein?
Anbieter:innen geführter Nachtwanderungen können sowohl Unternehmen wie auch Vereine oder Einzelpersonen sein: kantonale Wanderweg-Fachorganisationen, selbständige Wanderleiter:innen, Freizeitvereine, Tourismusorganisationen, Hotels, Gastronomieunternehmen, Bergbahnen etc.
Die Wanderung muss von einem oder einer erfahrenen Wanderleiter:in begleitet werden (keine Zertifikatspflicht).
Was beinhaltet ein Angebot?
Als Anbieter:in einer geführten Nachtwanderung gestalten Sie Ihr Angebot weitestgehend frei. Sie entscheiden, ob Ihr Angebot am frühen Abend startet, um Mitternacht endet, die ganze Nacht hindurch gewandert wird oder ob Sie sich erst im Morgengrauen auf den Weg machen. Wie lange Ihre Wanderung dauert und ob sie ein begleitendes Rahmenprogramm anbieten, bestimmen Sie ebenfalls selbst.
Einzige Voraussetzung: Ihr Angebot muss eine geführte Wanderung von mindestens einer Stunde beinhalten, die zwischen dem Abend des 12. Juli und dem Morgen des 13. Juli 2025 stattfindet. Die Nachtwanderung muss zudem von einer erfahrenen Wanderleitung begleitet werden.
Inspiration für Ihr Angebot
- Kulinarisches Angebot (z. B. Brunch, Gipfel-Fondue, Degustationen)
- Höhen-/Lagerfeuer (achten Sie auf den Naturschutz!)
- Erzählen von Geschichten/Sagen
- Tier-Beobachtungen (ohne Störung der Wildtiere)
- Erklärungen zur regionalen Flora
- Führungen (z. B. Schloss, Käserei, eigne Produktionsstätte etc.)
- Prominente Persönlichkeit als Begleitung
- Geschäftsstelle als Start-/Endpunkt der Wanderung
- Kooperation mit einem Partnerbetrieb
- Spannende Wander-Ideen finden Sie z. B. auf
schweizer-wanderwege.ch oder sbb.ch/wandern.